
ECHIS-Challenge
Die ECHIS-Challenge ist deine Gelegenheit, die Fähigkeiten der Bundeswehr insbesondere zur Detektion oder Durchführung von GNSS-Spoofing zu revolutionieren und die Handlungsfähigkeit der deutschen Streitkräfte in Krisenzeiten zu sichern. ECHIS bringt innovative Teams aus Forschung, Start-up-Szene, Mittelstand und Industrie zusammen, um neue technologische Lösungen im Bereich GNSS-Spoofing zu entwickeln.
Wir suchen disruptive Technologien, die die Grenzen des Machbaren ausloten: In Szenarien, in denen Positionsbestimmung durch Spoofing erschwert wird und Operationsführung durch ein durch EloKa eingetrübtes Lagebild an ihre Grenzen stößt, brauchen wir deine Lösung. ECHIS sucht frühphasige Technologien und Lösungsbausteine, die insbesondere innovative Ansätze zur Durchführung, Detektion, Klassifizierung, Charakterisierung und Lokalisierung von GNSS-Spoofing sowie zur Überführung der Ergebnisse in eine für Einsatzkräfte verwertbare Lageinformation beinhalten.
Die Challenge ist als mehrstufiger Wettbewerb angelegt und führt von der offenen Einreichung über die Auswahl der besten Konzepte bis zur praktischen Erprobung ausgearbeiteter Demonstratoren.
ECHIS ist ein strukturierter Innovationswettbewerb der Cyberagentur in enger Abstimmung mit dem Kommando Cyber- und Informationsraum. Im Mittelpunkt stehen technologische Konzepte und Lösungen, die fachlich tragfähig, umsetzungsorientiert und für die spätere Validierung in einer realitätsnahen Testumgebung geeignet sind.
Teilnehmen können große und kleine Industrieunternehmen, Start-Ups, universitäre und außeruniversitäre Forschungsinstitutionen und sogar Einzelpersonen mit entsprechender technischer Expertise. Auch interdisziplinäre Teams aus verschiedenen Institutionen sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Von allen Teilnehmenden sind zwingend folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer müssen volljährig sein.
Bestimmte Personenkreise sind zudem aufgrund von Sicherheitsbestimmungen ausgeschlossen. Hierzu gehören Staatsbürger von Staaten der Staatenlisten im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG.
Weiter dürfen keine natürlichen Personen teilnehmen, die in der Sanktionsliste im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, aufgeführt sind (in der jeweils geltenden Fassung). Gleiches gilt für juristische Personen, Personengesellschaften oder Einrichtungen, gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung Verordnung (EU) 2026 /506 des Rates vom 23. April 2026.
Weitere Informationen finden sich in den Teilnahmebedingungen.
Stufe 1:
Einreichung von Kurzkonzepten
Stufe 2:
Bewertung, Eignungsprüfung, Auswahl und Vertragsunterzeichnung
Stufe 3:
Arbeitsphase mit Zwischenexperimenten
Stufe 4:
Pre-Test-Tage
Stufe 5:
Demonstrationen und Demo-Tage
Stufe 6:
Entscheidung des Auswahlkomitees
- Zugang zu einem klar strukturierten Wettbewerbsverfahren mit realer Anwendungsnähe
- Exklusives Feedback von den operativen Nutzern der Bundeswehr
- Testen unter Realbedingungen in einer Sandbox
- Chance auf vertiefte Weiterentwicklung der eigenen Lösung
- Forschungs- und Entwicklungsbudget und Innovationsprämien
